Hauptmenü
News & Links > ABACUS News
BVG
Aenderung in der Sozialversicherung
Parallel zur bereits beschlossenen Anpassung der AHV-Altersrenten an die Lohn- und Preisentwicklung und die Erhöhung des Rentenalters der Frauen hat der Bundesrat auf den 1.1.2005 auch die Grenzbeträge der beruflichen Vorsorge angepasst. In den Stammdaten der Lohnbuchhaltungs-Software sind darum entsprechende Aenderungen vorzunehmen.
Rentenalter Frauen
Das Rentenalter Frauen ändert per 1. Januar 2005 von 63 auf 64 Jahre.
BVG
Ebenfalls auf den 1. Januar 2005 ändern die Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge.
Folgende Anpassungen müssen in der Abacus Lohnbuchhaltung und im Lohn light vorgenommen werden.
(Prg. 43 Nationale Daten Lohnbuchhaltung)
(Prg. 41 Firmastammaten Lohn light)
Diese Anpassungen müssen für jeden Mandanten einzeln vorgenommen werden und zwar vor den ersten Lohnabrechnungen im Jahre 2005!
Diese Anpassungen sind nur notwendig, wenn Sie die BVG-Abzüge vom Lohnprogramm automatisch berechnen lassen.